Mit der Taufe wurde Eingangstor zum Christsein für David und Philipp geöffnet


Fest mit eingebunden in die Tauffeier, die am vergangenen Samstag in der Pfarrkirche St. Michael stattfand, waren die Kommunionkinder aus Rimbach und Grafenwiesen, zu deren Vorbereitung auf die Erstkommunion auch die Taufe gehört. Mit der Taufe, so erklärte Pfarrer Karl-Heinz Seidl zu Beginn der Feier, werde das Eingangstor zum Christsein geöffnet das dann  in der Erstkommunion und der Firmung vertieft wird. Zunächst fragte der Pfarrer nach dem Namen der beiden Täuflinge, für die ihre Eltern die hl. Taufe erbaten. Die Eltern Maria und Christian Engl aus Thenried hatten für ihren Sohn den Namen David gewählt. Pate war Johann Engl. Auf den Namen Philipp wurde der Sohn von Verena und Markus Pongratz aus Rimbach getauft, Taufpatin war Tamara Schönberger. Während der Tauffeier erklärten die Kommunionkinder abwechselnd die Bedeutung der einzelnen Symbole, angefangen vom Kreuzzeichen, die Segnung des Taufwassers, die Taufe, die Salbung mit Chrisam, das weiße Kleid , die Taufkerze und was es bedeutet, getauft zu sein. Pfarrer Seidl ging in seiner Ansprache auf die Fastenzeit ein, die auch österliche Bußzeit sei, die Umkehr und Veränderung bedeutet, bevor dann die Feier der Auferstehung komme. Auch für die Eltern habe sich mit der Geburt ihrer Kinder einiges verändert. Das Kind steht im Mittelpunkt und die Eltern  sind gefordert dessen Bedürfnisse zu erfüllen, die auf dem Urvertrauen begründet sind, das jedes Kind habe. Weiter erklärte Pfarrer Seidl, daß der Glaube bei der Erziehung und für das ganze Leben  nicht zu unterschätzen sei. Als Christen wisse man, daß sowohl in guten als auch bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, der Glaube stärkt und tröstet. Die Taufe ist somit Gnade und Geschenk. Eltern und auch die Paten seien gefordert, den Funken des Glaubens der in der Taufe angezündet wird, weiter zu entfachen. Durch Gebet, kirchliches Leben und Gottesdienst soll zum Ausdruck gebracht werden, daß die Kinder für immer zu Gott gehören.

Bericht vom 16.03.2015

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