Gottesdienst wieder mit Gläubigen


 
 
Nachdem in der vergangenen Woche die Vorgaben zur Feier von Gottesdiensten gelockert wurden, war es am Wochenende erstmals wieder möglich, dass Gläubige, wenn auch in begrenzter Anzahl und unter Einhaltung der vorgegebenen Abstands- und Hygienevorgaben, die hl. Messe mitfeiern konnten. Alle Mitfeiernden durften nur mit Mund-Nase-Gesichtsmasken die Kirche betreten und zur Desinfizierung stand an den Eingängen Desinfektionsmittel bereit. In den Kirchenbänken waren die Sitzplätze durch Aufkleber markiert, die den vorgeschriebenen Abstand kennzeichneten. Dass die Abstände auch eingehalten wurden, darauf achteten Mitglieder der Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderates. Lediglich die aus einem Haushalt stammenden Personen durften zusammensitzen. 
Auch wenn die Anzahl der Gläubigen, beim Vorabendgottesdienst am Samstag „überschaubar“ war und längst nicht alle ausgewiesenen Plätze besetzt waren, brachte Pfarrer Dr. Johann Tauer seine Freude darüber zum Ausdruck, dass nun wieder Messfeiern stattfinden bei denen Gläubige wenn auch in begrenzter Zahl anwesend sein dürfen. Auf diese Weise könne ein kleines Stück hin zur Normalität getan werden. Es sei schon eine eigenartige Situation gewesen, so Pfarrer Tauer, dass das Osterfest in der leeren Kirche gefeiert werden musste und sich das Licht der Osterkerze nicht wie sonst üblich in der Kirche verteilte. Ein kleiner Trost sei jedoch gewesen, dass in der Osternacht statt der Gläubigen die Körbe mit den Osterspeisen in den Bänken standen und so eine gewisse Verbindung zu den Gläubigen zum Ausdruck gebracht wurde. In seiner, nach längerer Zeit ersten Predigt ging Pfarrer Tauer auf das „Vater unser“ ein und betonte, dass Gott unser himmlischer Vater sei zu dem wir in allen Anliegen kommen können.  Auch wenn in diesem Jahr keine Bittgänge sein dürfen und auch die Fronleichnamsprozession entfällt, sei der Segen Gottes bei uns. In dieser Gewissheit betete Monsignore Tauer am Schluss des Vorabendgottesdienstes auch den Wettersegen. 
 
 
Bericht vom 11.05.2020
 
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