Wer entscheidet wenn man es selbst nicht mehr kann?


Ungewöhnlich groß und damit auch ein Beweis dafür, daß dieses Thema aktuell und  interessant ist, war der Besuch bei einem Vortragsabend am vergangenen Donnerstag im Pfarrheim in Rimbach, zu dem Frauenbund und Pfarrgemeinderat gemeinsam eingeladen hatten. Pflegedienstleiterin Lydia Leinfeld vom St.-Vinzenz-Verein Furth im Wald referierte über das Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wie enorm wichtig es ist, Vorsorge zu treffen, damit im Fall der Fälle nicht irgend jemand Entscheidungen trifft, sondern jemand dem man vertraut, machte die Referentin in ihren Ausführungen deutlich.

    Erfreut über den sehr guten Besuch des Vortragsabends über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zeigte sich Maria Schmidt als sie den Abend eröffnete und unter den vielen Zuhörern auch Pfarrer Karl-Heinz Seidl, und besonders die Referentin Lydia Leinberg willkommen hieß. Schon die große Schar der Zuhörer wertete sie als Beweis dafür, daß dieses Thema zwar oft verdrängt wird, aber dennoch viele bewegt und für jung und alt gleichermaßen aktuell ist.

  Mit dem Hinweis, daß sie oftmals in ihrer Tätigkeit als Pflegedienstleiterin mit den Tatsachen konfrontiert werde, daß Entscheidungen zu treffen sind, was getan oder nicht getan werden soll, wenn Menschen nicht mehr ihren eigenen Willen bekunden können, stieg Lydia Leinberg in die Thematik ein. So stelle sich oft die Frage, wie würde ein Patient selber entscheiden, wenn er dazu noch in der Lage wäre. Die Situation kann für jeden Einzelnen auf einen Schlag eintreten. Sei es eine akute Krankheit wie z.B. ein Schlaganfall oder auch ein Unfall, daß ein Mensch selber nicht mehr entscheiden kann was getan werden soll. Die Ärzte sind verpflichtet, alles zu unternehmen, um Leben zu erhalten, auch wenn es eventuell nicht mehr im Interesse des Patienten ist, der eine künstliche Verlängerung gar nicht möchte. Wenn nicht eine Willenserklärung vorliegt, aus der hervorgeht, was der Patient für sich wünscht und was mit ihm geschieht, werde von Seiten der Ärzte alles unternommen das Leben zu verlängern.

Jeder solle sich daher Gedanken darüber machen, wer für ihn Entscheidungen treffen soll, wenn er selber nicht mehr in der Lage ist, wie es z.B. der Fall ist wenn jemand im Koma liegt. Es stelle sich die Frage, sollen Ärzte entscheiden wie es mit dem Leben weiter geht, oder die Menschen denen man am Herzen liegt, die man liebt. Wer seine Wünsche im Vollbesitz seines Verstandes festlegt und dies in einer Patientenverfügung niederschreibt, der kann also selbst entscheiden was geschehen soll und das ist das Schöne an der Sache. Sie halte es für sehr wichtig, daß jeder eine Vorsorgevollmacht haben soll. Entsprechende Formulare gebe es an vielen Stellen und jeder könne sie ausfüllen und darin genau seinen Willen und seine Vorstellungen niederschreiben. Wichtig sei, daß eine solche Vollmacht erst gilt, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun. Auch sollte ein Ersatzbevollmächtigter benannt werden, wenn der eigentliche Bevollmächtigte gerade nicht erreichbar wäre. Während eine Betreuung mit dem Tag des Todes endet, gilt eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus.

Eine weitere Möglichkeit für den Fall vorzusorgen, einmal selber nicht mehr handeln zu können, sei eine Betreuungsverfügung. Darin könne festgelegt werden, wenn einmal eine Betreuung erforderlich wird, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, oder aber auch, wer nicht Betreuer werden dürfe. Mit dieser Betreuungsverfügung könne eine gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermieden werden.

Mit einer Patientenverfügung könne geregelt werden, was bei einer akuten Erkrankung getan werden soll, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Hier sei es insbesondere künstliche Ernährung und damit  die Maßnahmen die das Leben verlängern, obwohl der Patient dies nicht wolle. Solange der Patient selber in der Lage ist gilt dessen Willensentscheidung, auch wenn er damit evtl. einer früheren Patientenverfügung widerspricht.  So riet die Referentin dazu, mit den Angehörigen zu reden und dabei seinen Willen für den Fall der Fälle zu äußern, denn damit werde diesen im Ernstfall die Entscheidung erleichtert. Es mag vielleicht für den einen oder anderen schwer zu verstehen sein, doch die Entscheidung zu treffen, ein langes Leiden zu ersparen,  kann ein letzter Liebesdienst an einem todkranken Menschen sein. Sowohl für Pflegekräfte als auch Ärzte sei es besser zu wissen, wie ein Patient handeln würde, wenn er selber noch seinen Willen äußern könnte. In schriftlicher Form vorhandene Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen müssen nicht beurkundet sein, wenn sie klar formuliert und unterschrieben sind. Wenn in einer Vorsorgevollmacht auch über Haus- oder Grundstücke, große Wertgegenstände usw. eine Regelung getroffen wird, sei es allerdings ratsam, dies durch einen Notar beurkunden zu lassen. Wichtig sei allerdings, daß Angehörige oder eben andere Vertrauenspersonen, evtl. auch der Hausarzt darüber informiert sind, daß eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- oder Patientenverfügung besteht, und wo diese hinterlegt ist. Bei der Vorsorgevollmacht soll diese dem Bevollmächtigen im Original und einem Ersatzbevollmächtigen möglichst eine Kopie überlassen werden. 

Anhand von Beispielen aus ihrer beruflichen Tätigkeit wies Lydia Leinberg auf die Dringlichkeit der Vorsorge hin. Auch sollten durchaus junge Menschen entsprechend mit ihren Eltern oder anderen Personen sprechen, um im Fall der Fälle diesen eine Entscheidung zu erleichtern, wenn absehbar ist, daß es keine Heilung mehr gibt.

Für den Frauenbund dankte Maria Schmidt, und für den Pfarrgemeinderat Gerlinde Rackl, der Referentin für die hochinteressanten und aufschlußreichen Ausführungen und überreichten ein Präsent als Dank.

 

Bericht vom 18.02.2014

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